" 1. 1.1. Die Beklagten werden solidarisch verpflichtet, dem Kläger Fr. 8'364.20 netto zzgl. 5% Verzugszins seit dem 01.11.2021 als Lohn, Lohnersatz und als Abgeltung des Schadens betreffend nichtbezahlte Arbeitgeber-Anteile der BVG-Prämie zu bezahlen.