2. 2.1. Mit Klage vom 22. Juni 2022 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Bremgarten (Arbeitsgericht) folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagten seien solidarisch zu verpflichten, dem Kläger Fr. 9'396.70 netto zzgl. 5% Verzugszins seit dem 12. August 2021 als Lohn, Lohnersatz und als Abgeltung des Schadens betreffend nichtbezahlte Arbeitgeber-An- teile der BVG-Prämie zu bezahlen. 2. Die Beklagten seien solidarisch zu verpflichten, dem Kläger eine Entschädigung (Pönale) von Fr. 16'565.00 zzgl. 5% Verzugszins seit dem 12. August 2021 zu bezahlen.