Gegenstand Forderung aus Arbeitsvertrag -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger war vom 1. November 2019 bis zum 30. November 2020 zu einem Pensum von 80 % und vom 1. Dezember 2020 bis zum 11. August 2021 zu einem Pensum von 50 % bei den Beklagten als […] tätig. Der Beklagte 1 erklärte dem Kläger am 11. August 2021 in Anwesenheit der Beklagten 2 zunächst telefonisch die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags. Die Beklagten sandten dem Kläger die fristlose Kündigung mit gleichem Datum auch auf postalischem Weg zu.