diesem Gesuch sei nach "gewohntem Muster" wiederum weder zeitnah noch nach weiterer klägerischer Eingabe vom 25. Juli 2023 entsprochen worden. Da die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Brugg und deren Vorgängerin sich nicht verpflichtet gesehen hätten, prozessuale Eingaben zu prüfen und insoweit prozessuale Zurückhaltung/Inaktivität bevorzugt hätten, habe die Klägerin nicht nur das Vertrauen in die Gerichtspräsidentin als Prozessleiterin, sondern auch das Vertrauen in alle Richterinnen und Richter am Bezirksgericht Brugg verloren. Sie lehne damit auch das Bezirksgericht Brugg in dessen Gesamtheit als befangen ab.