2. 2.1. Mit Eingabe vom 15. September 2023 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Brugg (Präsidium) ein Ausstandsgesuch gegen die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Brugg sowie "das Bezirksgericht Brugg in dessen Gesamtheit" ein. 2.2. Die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Brugg überwies das Ausstandsgesuch mit Stellungnahme vom 28. September 2023 an das Obergericht und beantragte die Abweisung des Ausstandsgesuchs. 2.3. Der Beklagte nahm, nachdem er vom Ausstandsgesuch der Klägerin Kenntnis erlangt hatte, unaufgefordert dazu Stellung (Eingabe vom 9. Oktober 2023). Das Obergericht zieht in Erwägung: