2. 2.1. Die Ziffern 4. bis 6. des Urteils des Obergerichts vom 19. Dezember 2022 (unentgeltliche Rechtspflege; Höhe und Auflage der Gerichtskosten; Parteikostenregelung) sind in Rechtskraft erwachsen. Diesbezüglich ist demnach für das erste Berufungsverfahren kein neuer Entscheid zu treffen. 2.2. Für das Verfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht werden keine zusätzlichen Verfahrenskosten erhoben.