Das Pensum der Beklagte hat zwischen 60 % und 100 % variiert, wobei sie bei einem Pensum von 100 % rund Fr. 4'000.00 netto verdient hat. Da somit keine vollzeitliche Beschäftigung vorliegt, ist gestützt auf den Rückweisungsentscheid über die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens zu befinden bzw. zu prüfen, ob es diesbezüglich beim hypothetischen Einkommen von Fr. 4'000.00 bleibt, welches die erste Instanz der Beklagten angerechnet hat (Rückweisungsentscheid E. 3.5.2 E. S. 10).