1.4. Aufgrund der Bindungswirkung des Urteils des Bundesgerichts ist einzig die Höhe des (allenfalls hypothetischen) Einkommens der Beklagten festzustellen. Soweit die Parteien im Rückweisungsverfahren Ausführungen zum Grundbetrag und den Wohnkosten der Beklagten machen (Eingabe vom 3. Oktober 2023 S. 2; Eingabe vom 14. November 2023 S. 6; Eingabe vom 27. November 2023 S. 1 f.; Eingabe vom 4. Dezember 2023 S. 6; Eingabe vom 13. Dezember 2023 S. 4; Eingabe vom 10. Januar 2024 S. 4), sind diese als unzulässige Noven nicht zu beachten, bewegen sich diese doch ausserhalb jenes Tatsachenkomplexes, den das Obergericht nach Massgabe des Rückweisungsentscheids neu zu beurteilen hat.