1. 1.1. Das Bundesgericht hat die gegen das Urteil des Obergerichts vom 19. Dezember 2022 erhobene Beschwerde mit Urteil 5A_107/2023 vom 30. August 2023 teilweise gutgeheissen und Dispositiv-Ziffer 2.1 aufgehoben. Neu zu befinden ist somit über den Kinderunterhalt.