5.5. Am 27. November 2023 reichte die Beklagte zudem eine Stellungnahme zur Eingabe des Klägers vom 3. Oktober 2023 ein. Am 4. Dezember 2023 reichte sie ferner eine Stellungnahme zur Eingabe des Klägers vom 14. November 2023 ein. 5.6. Am 13. Dezember 2023, 3. Januar 2024 und 26. Februar 2024 reichte der Kläger je eine weitere Eingabe ein. Die Beklagte reichte am 10. Januar 2024 ebenfalls eine weitere Eingabe ein. -6- Das Obergericht zieht in Erwägung: