Demnach handelt seine Widerklage von einer Vielzahl an Einzelforderungen, die objektiv gehäuft werden. Diese Einzelforderungen (Fr. 70'259.70) stimmen betragsmässig nicht mit "dem" ihm vom Konkursamt des Kantons Aargau, […], abgetretenen "Rückforderungsanspruch gegenüber [dem Kläger] im Umfang von Fr. 67'134.25" (vgl. Replikbeilage 35) überein.