4.2.2. Der Beklagte bringt vor, die Vorinstanz habe diesbezüglich den Sachverhalt falsch festgestellt. Die Kosten seien nachgewiesenermassen zu Unrecht der C._____ AG angerechnet worden. Der Kläger habe im Namen der K._____ GmbH L._____ eine Rechnung für Ware […] gestellt (Duplikbeilage 62). Die Zahlung des L._____ sei aber nie auf einem Geschäftskonto der C._____ AG eingegangen. Der entsprechende Betrag sei auch nicht in der Konkursmasse ausgewiesen worden. Der Kläger behaupte selber, die K._____ GmbH habe die […]-Warenlieferung bezahlt und der C._____ AG dafür am 8. August 2014 eine Rechnung von Fr. 11'118.60 gestellt. Im Konkurs der C._____ AG habe der Kläger für die K.___