Der Beklagte/Widerkläger wird verpflichtet, dem Kläger/Widerbeklagten eine Parteientschädigung von Fr. 18'935.00 zu bezahlen. 5. Die vom Vertreter des Beklagten/Widerklägers zu Lasten der Gerichtskasse Rheinfelden eingereichte Kostennote wird nach Rechtskraft des Entscheids geprüft und seine Parteikosten sodann im Hinblick auf die gewährte unentgeltliche Rechtspflege – im Umfang der Genehmigung -5-