2.5. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 28. April 2021 zog der Kläger sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zurück. Zudem wurden die Zeugen E._____, F._____ und G._____ sowie die Parteien befragt. -4- 2.6. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2021 wurde die vom Beklagten beantragte Befragung der Zeugen H._____ und I._____ abgewiesen. 2.7. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 23. März 2022 vor dem Bezirksgericht Rheinfelden, Zivilgericht, reichte der Beklagte neue Unterlagen ein. Die Anträge, weitere Zeugen zu befragen, sowie auf rechtshilfeweise Befragung von J._____ wurden abgewiesen.