1. Am 31. August 2023 reichten die Beschwerdeführer beim Gerichtspräsidium Aarau ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein. Hierin beantragten sie gemeinsam die Scheidung und weiter, dass das Gericht alle Nebenfolgen beurteile, über welche sie sich nicht hätten einigen können. 2. Am 1. September 2023 erliess der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Aarau folgende Verfügung: "Den Gesuchstellern wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung zur Verbesserung der Klage angesetzt. Der verbesserten Klage sind beizulegen: - eine Scheidungskonvention