10.1. 10.1.1. Das auf den gemeinsamen Namen der Parteien lautende Liegenschaftskonto bei der F._____ (IBAN aaa) ist zu saldieren. Vom entsprechenden Saldo steht der Beklagten ein Betrag von Fr. 266'166.20 und dem Kläger ein Betrag von Fr. 6'436.90 zu. - 81 - 10.1.2. Ein allfälliger Überschuss ist dem Kläger mit 44.65 % und der Beklagten mit 55.35 % zuzuteilen. Ein allfälliger Fehlbetrag ist vom Kläger mit 44.65 % und von der Beklagten mit 55.35 % zu tragen. 1.2. Im Übrigen werden die Berufungen abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.