Die F._____ kann selbstredend als nicht am Scheidungsverfahren beteiligte Dritte, der aus dem synallagmatischen Vertragsverhältnis mit den Parteien Rechte zustehen, nicht urteilsmässig zur Zahlung dieser Beträge an die Parteien verpflichtet werden. Der genaue aktuelle Stand des Guthabens der Parteien auf dem gemeinsamen Konto bei der F._____ ist nicht bekannt (Gebühren einerseits und Zins anderseits). Daher ist eine Regelung zu treffen für den (wahrscheinlichen) Fall, dass der aktuelle Kontostand vom Betrag von Fr. 272'603.10 abweicht. An einem Überschuss würden dem - 77 -