5.3.1.1. Der Kläger beziffert in seiner Berufung (S. 24, B-act. 120) seine "Sparguthaben inkl. Vorsorgekonto" auf Fr. 32'379.54 und führt zusätzlich zu besagtem Betrag ein fondsgebundenes Vorsorgeguthaben in der Höhe von Fr. 17'534.65 auf. Dies steht in einem – in der Berufung mit keinem Wort begründeten – Widerspruch zu der von der Vorinstanz in E. II.5.7 des angefochtenen Entscheids erstellten Auflistung der Aktiven des Klägers.