Die Parteien haben die Liegenschaft am 16. September 2010 bewusst zusammen […] als absolut gleichberechtigte Gesamteigentümer käuflich erworben (Klagebeilagen 21 und 22), und sie haben eben gerade deshalb, weil sie an der Liegenschaft zu gleichen Teilen gemeinsam […] je zu 50 % künftig beteiligt sein wollten, dann folgerichtig auch je exakt den gleichen Betrag an Vorsorgegelder, nämlich wie bekannt ist je CHF 21'500.00 investiert, dies obwohl der Kläger im damaligen Zeitpunkt über nicht unerheblich höhere Vorsorgeguthaben verfügte, er so auch einen höheren Vorbezug hätte […] investieren können."