Sie wurde im Verlauf des vorliegenden Scheidungsverfahrens und nach der bereits im Eheschutzverfahren angeordneten Auflösung des ordentlichen Güterstandes zu einem Kaufpreis von Fr. 1'235'000.00 veräussert (beklagtische Beilage 135 zur Eingabe vom 7. Dezember 2021). Nach Rückzahlung der Hypothek (Fr. 720'000.00) und unter Berücksichtigung diverser Abzüge (insbesondere Maklerprovision, Grundstückgewinnsteuer und der Notariats- und Grundbuchkosten) resultierte ein (ebenfalls nicht streitiger) Nettoerlös von Fr. 435'603.10 (vgl. dazu E. II.5.6.3 des angefochtenen Entscheids).