sie ein Einfamilienhaus erstellen. Die Liegenschaft bildete das Hauptaktivum im ehelichen Vermögen der Parteien. Sie wurde im Verlauf des vorliegenden Scheidungsverfahrens und nach der bereits im Eheschutzverfahren angeordneten Auflösung des ordentlichen Güterstandes zu einem Kaufpreis von Fr. 1'235'000.00 veräussert (beklagtische Beilage 135 zur Eingabe vom 7. Dezember 2021).