Fr. 3'781.00 + Fr. 1'040.00). Der Differenzbetrag von Fr. 9'583.00 (= Fr. 16'761.00 ./. Fr. 7'178.00) reicht weiterhin aus, um den Parteien sowie nunmehr nur noch E._____ die letzte eheliche Lebenshaltung zuzüglich Steuern und Vorsorgeunterhalt und dem Kläger zudem die Weiterführung der Sparquote und die Zahlung der Volljährigenunterhaltsbeiträge an C._____ und D._____ zu ermöglichen.