Unter Umständen deckt dieser Beitrag die ganzen Ausbildungskosten (vgl. Ziffer IV.2 der SchKG-Richtlinien, wonach der Beitrag bis zur Höhe des SchKG- Grundbetrags von Fr. 600.00 gehen kann). Im heutigen Zeitpunkt lassen sich aber im Fall von D._____ sowie E._____ schon wegen ihres Alters und im Fall von C._____ mangels entsprechender Angaben keine Annahmen zu den Ausbildungskosten treffen (zur Vernachlässigbarkeit von C._____ aktuellen Abonnementskosen vgl. E. 4.7.2.3). - 48 -