Was die Kommunikationskosten anbelangt, stellt die Volljährigkeit anders als bei der obligatorischen Krankenversicherung keine Zäsur dar. Denn Abonnemente für Mobiltelefonie verteuern sich nicht mit dem Eintritt der Volljährigkeit. Die Kommunikationskosten volljähriger Kinder sind deshalb nach wie vor in der Versicherungs- und Kommunikationspauschale der Eltern enthalten.