- Phase 4 (bei 80 %-Pensum): gerundet Fr. 3'781.00 (wegen Erhöhung der Mehrkosten auswärtiger Verpflegung um Fr. 44.00 von Fr. 132.00 auf Fr. 176.00) - Phase 5 (bei 100 %-Pensum) gerundet Fr. 3'825.00 (wegen weiterer Erhöhung der Mehrkosten auswärtiger Verpflegung um Fr. 44.00 von Fr. 176.00 auf Fr. 220.00). 4.7. Kinder 4.7.1. Einkünfte Als unbestrittene Einkommen der Kinder sind die für sie ausgerichteten Kin- der- bzw. Ausbildungszulagen (Fr. 200.00 bzw. Fr. 250.00) einzusetzen. Weitere Einkünfte der Kinder sind weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.