Das von der Beklagten im 60 % Pensum erzielte Einkommen von Fr. 3'478.00 entspricht auf 50 % umgerechnet Fr. 2'898.00. Dieser Betrag bleibt unter dem von der Vorinstanz im angefochtenen Entscheid ermittelten Einkommen von Fr. 2’972.75 (bei 50 %-Pensum), weshalb zu prüfen ist, ob letzterer Betrag als hypothetisches Einkommen anzurechnen ist. Dies ist aus folgenden Gründen zu verneinen.