4.6.1.4.2. In der aktuellen 60 %-Anstellung als MPA erzielte die Beklagte einen monatlichen Bruttolohn von Fr. 3'708.60 ("Lohnabrechnung [Januar] 2025"). Bei prozentualen Sozialversicherungsbeiträgen für AHV/IV/EO, ALV, NBU und KTG von 7.836 % einerseits und einem "1/13"-PK-Abzug von Fr. 207.60 anderseits resultiert ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 3'477.90 bzw. gerundet Fr. 3'478.00 (= 13 x [Fr. 3'708.60 x 0.92164 ./. Fr. 207.60] : 12) (Beilage 26 zur beklagtischen Eingabe vom 10. Februar 2025). In ihrer Eingabe vom 10. Februar 2025 (S. 3) veranschlagt die Beklagte ihr Einkommen dennoch auf lediglich Fr. 2'831.60 (Fr. 3'397.60 [offenbar Fr. 3'479.90