] überschreiten aber die Kosten für Beleuchtung und Kochen offensichtlich). Zweitens ist zu beachten, dass sich der geltend gemachte Nebenkostenbetrag von Fr. 460.00 nur auf rund 35 % des Betrags beläuft, den Banken für die Tragbarkeit für Nebenkosten und Unterhalt (die ersteren werden im Mietverhältnis auf den Mieter abgewälzt, während die Unterhaltskosten vom Vermieter zu tragen sind), einsetzen (1 % des Verkehrswerts [Fr. 1'620'000.00], somit Fr. 16'200.00 pro Jahr bzw. Fr. 1'350.00 pro Monat). Die Beklagte reklamiert im Übrigen für sich selbst jährliche Wohnnebenkosten (ohne Unterhaltskosten) von Fr. 5'507.10 - 35 -