Soweit ersichtlich resultiert dieser von ihm nicht weiter erklärte Betrag wenigstens annäherungsweise, wenn man die in den Beilagen 12-14 ausgewiesenen Beträge (Jahresrechnung der Aargauischen Gebäudeversicherung über Fr. 519.65, Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherungs-Prämie der K._____ über Fr. 927.36, Zusammenstellung für L._____/Strom/Wasser und Serafe über Fr. 4'382.35) addiert, was Fr. 5'829.36 pro Jahr ergibt, und diesen Jahresbetrag auf einen Monat herunterbricht und dann halbiert (Fr. 5'829.36 : 12 : 2 = Fr. 242.90). Die Beklagte will dem Kläger in ihrer Stellungnahme vom 10. Februar 2025 (S. 5) lediglich Fr. 90.00 (für Wasser)