Hinzu kommen die Wohnnebenkosten. Der Kläger macht für sich selber einen hälftigen Nebenkostenanteil von Fr. 230.00 geltend. Soweit ersichtlich resultiert dieser von ihm nicht weiter erklärte Betrag wenigstens annäherungsweise, wenn man die in den Beilagen 12-14 ausgewiesenen Beträge (Jahresrechnung der Aargauischen Gebäudeversicherung über Fr. 519.65, Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherungs-Prämie der K._____ über Fr. 927.36, Zusammenstellung für L._____/Strom/Wasser und Serafe über Fr. 4'382.35) addiert, was Fr. 5'829.36 pro Jahr ergibt, und diesen Jahresbetrag auf einen Monat herunterbricht und dann halbiert (Fr. 5'829.36 : 12 : 2 = Fr. 242.90).