Darauf ist ein Hypothekarzins geschuldet, der sich aus einem variablen Basiszinssatz (SARON) und einem festen Zuschlag von 0.85 % zusammensetzt (Beilage 4 zur klägerischen Eingabe vom 11. Dezember 2024), wobei sich der Basiszinssatz notorischerweise um den Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) herum bewegt. Gemäss der aktuellsten der drei vom Kläger verurkundeten Hypothek-Quartalsabrechnungen für das dritte Quartal 2024 (Beilage 8) zahlten der Kläger und seine Partnerin Hypothekarzinsen in der Höhe von Fr. 6'597.30 (was einen Fr. 2'199.10 pro Monat ergibt) (Beilage 8 zur Eingabe vom 11. Dezember 2024). Damals lag der SNB noch bei 1.75 %.