Der Kläger und seine Partnerin haben eine SARON-Flex-Hypothek über Fr. 1'620'000.00 abgeschlossen, die nach ihrer ausserordentlichen Amortisation um Fr. 350'000.00 gemäss unwiderruflichem Zahlungsversprechen der J._____ noch Fr. 1'270'000.00 beträgt. Darauf ist ein Hypothekarzins geschuldet, der sich aus einem variablen Basiszinssatz (SARON) und einem festen Zuschlag von 0.85 % zusammensetzt (Beilage 4 zur klägerischen Eingabe vom 11. Dezember 2024), wobei sich der Basiszinssatz notorischerweise um den Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) herum bewegt.