Dem Kläger werden jedenfalls seit 2018 Boni ausbezahlt, in tendenziell steigender Höhe. Der Kläger hat auch nicht ansatzweise glaubhaft gemacht, dass sich daran in Zukunft etwas ändern wird. Unter diesen Umständen ist kein Grund ersichtlich, dem Kläger nicht den Durchschnittsbonus der letzten drei Jahre (2021-2023) anzurechnen. Dieser belief sich auf brutto Fr. 18'408.65 (= [Fr. 18'598.00 + Fr. 17'636.00 + Fr. 18'992.00] : 3) und nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von 7.07 % (AHV/IV/EO, ALV, NBU) auf Fr. 17'107.15 bzw. monatlich Fr. 1'425.60.