321c OR zu). Im Übrigen wird in (grösseren) Unternehmungen ein ausbezahlter Bonus häufig aufgrund mehrerer Kriterien bemessen (neben persönlicher Leistung, die Performance seiner Abteilung oder des Gesamtunternehmens). Für den vorliegenden Fall hat der Kläger nicht ansatzweise aufgezeigt, dass er wegen seiner persönlichen Leistung einen höheren Bonus erhält als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Position.