Es ist aber grundsätzlich nicht zielführend, je nachdem nach Dauer des Intervalls verschiedene Unterhaltsregelungen zu treffen. Vielmehr ist es einem Unterhaltsschuldner grundsätzlich zumutbar, seine Geldmittel einzuteilen (insbesondere gewisse im Grundbetrag enthaltene Ausgaben [etwa für Kleider und Kultur] können vorübergehend zurückgestellt werden), vorübergehend auf Erspartes zurückzugreifen, oder auch Verwandte, Bekannte oder die Arbeitgeberin (Lohnvorschuss) um Hilfe anzugehen. Vor allem ist zu bedenken, dass sich die Parteien seit Jahren in familienrechtlichen Verfahren um Unterhalt streiten.