In diesem Sinn hat die Vorinstanz dem Kläger das tatsächlich erzielte Einkommen inkl. Anteil am 13. Monatslohn angerechnet und einen Betrag addiert, der dem Durchschnitt der in den vier Jahren vorher dem Kläger ausbezahlten Boni entsprach. Damit wurde für den Kläger das mutmassliche künftige Einkommen bestimmt und nicht ein "inexistentes fiktives Einkommen ohne jedweden Realitätsbezug", wie er geltend macht.