4.5. Kläger 4.5.1. Einkommen 4.5.1.1. Die Vorinstanz ist aufseiten des Klägers unter Berücksichtigung eines 13. Monatslohns und von Bonuszahlungen (ermittelt aus dem Durchschnitt der letzten 4 Jahre) von einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 10'042.50 ausgegangen (angefochtener Entscheid E. II.3.3.3 [S. 36 f.]).