Bonus) gemäss der im Eheschutzverfahren der Parteien am 18. April 2018 geschlossenen Konvention noch auf Fr. 8'422.00 (vgl. Disposi- tiv-Ziffer 2./8 des Eheschutzentscheids); seither ist es um über Fr. 2'800.00 auf Fr. 11'242.55 gestiegen; dazu kommt ein tendenziell steigender Bonus - 27 - (vgl. E. 4.5.1.4). Unter diesen Umständen partizipieren die Kinder der Parteien an dieser höheren Lebensstellung des Klägers.