Beim Entscheid, ob ein Beitrag zu leisten sei und gegebenenfalls in welcher Höhe und wie lange, sind nach Art. 125 Abs. 2 ZGB insbesondere zu berücksichtigen: die Aufgabenteilung während der Ehe (Ziff. 1), die Dauer der Ehe (Ziff. 2), die Lebensstellung während der Ehe (Ziff. 3), das Alter und die Gesundheit der Ehegatten (Ziff. 4), Einkommen und Vermögen