3.8. Mit Verfügung der Instruktionsrichterin vom 20. Januar 2025 wurde die Beklagte aufgefordert, sich über die seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der I._____ AG (22. August 2024) allenfalls neu eingegangenen Arbeitsverhältnisse (Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Lohnausweise) zu dokumentieren. Sie kam der Aufforderung mit Eingabe vom 10. Februar 2025 nach. Das Obergericht zieht in Erwägung: