3.7. Mit Verfügung der Instruktionsrichterin vom 20. November 2024 wurde der Kläger zur Einreichung diverser Unterlagen (über die ihm in den Jahren 2023 und 2024 ausgerichteten Bonuszahlungen, Lohnabrechnungen für die letzten drei Monate, Unterlagen über die Wohnkosten des von ihm und seiner Partnerin bewohnten Doppeleinfamilienhauses und Belege über den Umfang seiner Wohnkostenbeteiligung) aufgefordert. Er kam der Aufforderung mit Eingabe vom 11. Dezember 2024 nach.