5. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien dem Berufungsbeklagten aufzuerlegen und es sei dieser zur Bezahlung einer angemessenen Parteientschädigung (zzgl. 7.7 % MWST) zu verpflichten. Prozessualer Antrag 6. Es sei der Berufungsbeklagte zu verpflichten, seine Zustimmung zur Auszahlung eines Betrages von CHF 20'000.00 an die Berufungsklägerin zwecks Finanzierung der Prozesskosten und unter Anrechnung an ihre güterrechtlichen Ansprüche vom Gemeinschaftskonto der Parteien bei der F._____ (IBAN aaa) zu erklären.