'Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten an den Unterhalt der gemeinsamen Kinder C._____, geboren am tt.mm. 2009, D._____, geboren am tt.mm. 2012, und E._____, geboren am tt.mm. 2015, sowie der Beklagten persönlich die folgenden Unterhaltsbeiträge zu bezahlen, zahlbar monatlich jeweils auf den Ersten eines Monats an die Beklagte auch über die Volljährigkeit der Kinder hinaus, solange diese im mütterlichen Haushalt leben, keinen anderweitigen Zahlungsempfänger bezeichnen oder selbständige Ansprüche gegenüber dem Kläger geltend machen: