- E._____: CHF 687.00/Monat (davon CHF 0.00 Betreuungsunterhalt) bis Nov. 2033 CHF 398.00 (davon CHF 0.00 Betreuungsunterhalt) ab Dez. 2033 6.4 Die Parteien schulden einander gegenseitig keine Beiträge an deren nachehelichen Unterhalt. 10.1. Das auf den gemeinsamen Namen der Parteien lautende Liegenschaftskonto bei der F._____ (IBAN aaa) ist zu saldieren. Vom entsprechenden Saldo steht dem Kläger ein Betrag von CHF 99'062.30, der Beklagten ein Betrag von CHF 193'540.80, zu.