5. Phase (ab Dezember 2031 bis Volljährigkeit oder Abschluss einer angemessenen Erstausbildung) Fr. 712.25 Kindesunterhalt C._____ (davon kein Betreuungsunterhalt) Fr. 712.25 Kindesunterhalt D._____ (davon kein Betreuungsunterhalt) Fr. 1'273.10 Kindesunterhalt E._____ (davon kein Betreuungsunterhalt) Kein nachehelicher Unterhalt 6.2 Absolvieren die Kinder im Zeitpunkt der Volljährigkeit eine Erstausbildung, dauert die Zahlungspflicht bis zu deren Abschluss. Die Beiträge sind über die Volljährigkeit hinaus weiter an die Beklagte zu leisten, bis die Kinder eine andere Zahlstelle bezeichnen.