4. 4.1 Der Kläger wird berechtigt erklärt, die gemeinsamen Kinder C._____, geboren am tt.mm. 2009, D._____, geboren am tt.mm. 2012 und E._____, geboren am tt.mm. 2015, an jedem zweiten Wochenende (Kalenderwochen mit geraden Zahlen) von Freitagabend, 18:00 Uhr, bis Sonntagabend, 19:00 Uhr, auf eigene Kosten zu sich auf Besuch zu nehmen.