" 8. Es sei der Kläger zu verpflichten, der Beklagten angemessene, indexierte und nach vollständiger Auskunftserteilung über dessen aktuelle Einkommensverhältnisse sowie empfangene Bonuszahlungen resp. nach Abschluss des Beweisverfahrens noch zu beziffernde nacheheliche Unterhaltsbeiträge, mindestens jedoch in nachfolgender Höhe zu bezahlen: - CHF 2’545.05 pro Monat, zahlbar jeweils auf den Ersten des Monats im Voraus ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis und mit 31. Juli 2028; - 1’463.00 pro Monat, zahlbar jeweils auf den Ersten des Monats im Vo-