2.7. Mit Duplik vom 28. Juni 2021 zog die Beklagte das Begehren um Errichtung einer Beistandschaft wieder zurück und änderte ihre Begehren betreffend nachehelichen Unterhalt und Güterrecht (neu wieder Ziffern 8 und 9) wie folgt (Änderungen gegenüber Klageantwort kursiv):