7.1. Die im Gesamteigentum der Parteien stehende Liegenschaft LIG […] sei zu verkaufen, und es sei gerichtlich festzustellen, dass die Parteien am Nettoverkaufserlös (= Verkaufspreis ./. Hypotheken ./. Maklergebühren ./. Grundbuch- und Notariatskosten ./. Grundstückgewinnsteuern ./. Penalty- Entschädigungen etc.) der Liegenschaft je zur Hälfte anteilsberechtigt sind.