8. Es sei der Kläger zu verpflichten, der Gesuchstellerin angemessene, indexierte und nach vollständiger Auskunftserteilung über dessen aktuelle Einkommensverhältnisse noch zu beziffernde nacheheliche Unterhaltsbeiträge, mindestens jedoch in der Höhe von CHF 340.00 pro Monat, zahlbar ab Rechtskraft des Scheidungsurteils jeweils auf den Ersten eines Monats im Voraus bis und mit November 2031 [Vollendung 16. Altersjahr von E._____]. 9. Es sei die güterrechtliche Auseinandersetzung per 1. November 2017 vorzunehmen.